Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Eine Maklercourtage für den Nachweis und die Vermittlung zahlen Sie nur, wenn dies vereinbart wurde und wenn ein Vertrag über das angegebene Objekt zustande kommt, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
  2. Die Provision beträgt, solange nichts anderes vereinbart wurde, 3,57 % vom Verkäufer und 3,57 % vom Käufer vom notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. gesetzlich geltender MwSt.
  3. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
  4. Bei Folgegeschäften steht uns der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
  5. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.
  6. Ist dem Empfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies uns unmittelbar mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen.
  7. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.
  8. Wir sind auf Angaben von Eigentümern und sonstigen Dritten angewiesen. Wir versuchen möglichst richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
  9. Wir dürfen beidseitig, also auch für den anderen Teil tätig werden.
  10. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich nicht anders geregelt Bernkastel-Kues.
  11. Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine Neue dem Wortlaut nahekommenden ersetzt.